Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
Aufgrund von Anfragen seitens der Mieter verweisen wir auf eine Information des Berliner Mietervereins betreffend der Anwendung des §558 BGB innerhalb der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften.
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Aufgrund von Anfragen seitens der Mieter verweisen wir auf eine Information des Berliner Mietervereins betreffend der Anwendung des §558 BGB innerhalb der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften.
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